Als Werkstudent durch den letzten Prüfungsversuch gefallen – diese Optionen bleiben dir

Als Werkstudent durch den letzten Prüfungsversuch gefallen – diese Optionen bleiben dir

Als Werkstudent durch den letzten Prüfungsversuch gefallen – diese Optionen bleiben dir

Wenn du als Werkstudent zusätzlich zum Besuch von Vorlesungen arbeitest, kannst du dir dein Studium finanzieren und im Unternehmen Praxiserfahrung für deine Fachrichtung sammeln. Was passiert jedoch, wenn du durch den letzten Prüfungsversuch gefallen bist und eine Exmatrikulation ansteht? Wir schauen uns an, wie du gegen die Prüfungsbewertung vorgehen kannst und welche Optionen dir auch ohne Abschluss bleiben.

Wiederholen der Prüfung möglich?

Zuerst solltest du dich versichern, ob das Durchfallen der Prüfung wirklich zu einer Exmatrikulation führt. Zwar ist an Universitäten oft die Rede vom Drittversuch und somit maximal drei möglichen Prüfungsversuchen, doch dies kann sich je nach Fachschaft und Prüfungsordnung unterscheiden. Deshalb solltest du dich zunächst darüber informieren, ob es wirklich dein letzter Versuch war und das Bestehen der Prüfung zwingend für die Fortsetzung deines Studiums nötig ist.

Die jeweiligen Regularien für deinen Studiengang kannst du in der Prüfungsordnung nachlesen oder dich an die Fachschaft an deiner Universität wenden. Dort erhältst du genaue Informationen, ob eine Wiederholung der Prüfung möglich ist oder das Ergebnis eine Exmatrikulation für das nächste Semester bedingt. Erst wenn feststeht, dass dir kein Versuch mehr zur Verfügung steht, solltest du über weitere Maßnahmen nachdenken.

Widerspruch gegen die Prüfungsbewertung einlegen

Wenn du ein Prüfungsergebnis als unfair einstufst, kommt unter Umständen ein Widerspruch bzw. eine Anfechtung der Note in Betracht. Dafür solltest du zunächst Einsicht in die Klausur oder Examen nehmen, falls du einen Widerspruch formulieren möchtest. Als mögliche Gründe für die Anfechtung einer Klausurbewertung zählt die Chemie-Fachschaft der Universität Duisburg-Essen unter anderem eine Nichtberücksichtigung des Antwortspielraums, ein Verstoß gegen das Gleichbewertungsverbot oder fehlerhafte Prüfungsfragen auf. Trifft dies auf deine durchgefallene Prüfung zu, gibt es für dich die Chance auf eine Wiederholung. Dazu musst du jedoch unbedingt die Fristen und Formalien deiner Universität einhalten, damit Aussichten auf einen erfolgreichen Widerspruch bestehen.

Klage gegen das Ergebnis der Prüfung

Wurde die Anfechtung des Prüfungsergebnisses von der Universität abgelehnt, bleibt dir eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wenn du dich für eine Klage gegen das Prüfungsergebnis entscheidest, sollest du jedoch sehr sicher sein, dass du Aussichten auf Erfolg hast. Die Kosten für einen Anwalt sind nicht gering und für Werkstudenten ist dieser Schritt gut zu überlegen.

Um deine Möglichkeiten zu überprüfen, ist der Gang zum Experten zu empfehlen.

So haben sich einige Rechtsanwälte bzw. Kanzleien auf die Anfechtung von Prüfungsergebnissen spezialisiert, sodass du bei formellen oder materiellen Fehlern gegen die Entscheidung der Universität vorgehen kannst. Dadurch stellst du sicher, dass du gute Chancen auf einen Sieg vor dem Verwaltungsgericht hast. Alternativ werden dir die Anwälte erklären, wieso in deinem Fall eine Klage keine Erfolgsaussichten hat.

Härtefallantrag stellen

Ein Härtefallantrag kommt infrage, wenn das Prüfungsergebnis keinerlei Fehler aufweist und du nicht bestanden hast. Chancen auf eine Wiederholung bestehen allerdings bei Vorliegen eines „Härtefalls“, der von Universität zu Universität individuell geregelt ist. Als Ausnahmesituation können bei zum Beispiel der Tod eines Elternteils, gesundheitliche Probleme oder finanzielle Probleme gelten.

Möchtest du aufgrund eines Härtefalls einen weiteren Prüfungsversuch beantragen, musst du dich jedoch genau über die Voraussetzungen deiner Universität informieren. Beachte die jeweiligen Fristen sowie die Ausnahmesituationen, die den Antrag auf einen Härtefall erlauben. Außerdem muss der Antrag sehr gut begründet sein, damit Chancen bestehen, dass du die Prüfung wiederholen darfst.

Übernahme ohne Abschluss durch den aktuellen Arbeitgeber

Wenn du erst kurz vor Ende deines Studiums durch die Prüfung gefallen bist oder lediglich noch die Bachelor-/Master-Arbeit gefehlt hätten, kannst du als Werkstudent womöglich auch ohne Abschluss für das aktuelle Unternehmen weiterarbeiten. Wenn du in der Firma bereits deine Leistungsfähigkeit und Kenntnisse im Fachbereich unter Beweis gestellt hast, wird der fehlende Abschluss deinen Arbeitgeber von einer Einstellung nicht unbedingt abhalten. Vor allem in kleineren Unternehmen kannst du mit deinem Vorgesetzten das direkte Gespräch suchen und die Exmatrikulation ansprechen.

Zu beachten ist jedoch, dass sich bei einem Übergang vom Werkstudenten zum regulären Arbeitnehmer die Lohnsteuerabrechnung sowie die Krankenversicherung ändern. Durch den Wegfall deines Status als Student bist du regulär beschäftigt. Entsprechend musst du die Vergütung oder das Arbeitsmodell (Teilzeit/Vollzeit) mit deinem Arbeitgeber besprechen. Ohne Abschluss deines Studiums hast du bei Gehaltsverhandlungen oder einem Arbeitgeberwechsel allerdings wahrscheinlich schlechtere Chancen, sodass du dir den Schritt genau überlegen solltest.

Chance für ein neues Studium

Wenn es für deinen aktuellen Studiengang nicht gereicht hat, bist du ohne Abschluss nicht allein. So verließen 2020 mehr als ein Viertel aller Studierenden die Universität ohne Bachelor. Besonders in schwierigen Fächern wie Ingenieurwissenschaften oder Mathematik ist eine Abbruchquote von 50 Prozent keine Seltenheit. So kannst du einen Wechsel des Studiengangs in Betracht ziehen, um einen neuen Abschluss anzustreben. Je nach Fachrichtung und Universität lassen sich sogar vergangene Leistungen anrechnen. Eventuell kannst du auch bei einem Studiengangwechsel weiter als Werkstudent arbeiten, selbst wenn sich dein Fokus an der Universität verschoben hat.