Schulbegleitung – alles rund um den Job als Schulbegleiter:in

Schulbegleitung - alles rund um den Job als Schulbegleiter:in

Schulbegleitung – alles rund um den Job als Schulbegleiter:in

Eine Schulbegleiterin bzw. ein Schulbegleiter fungieren als Integrationshelferin und Integrationshelfer. Die Schüler:in wird im Unterricht an der Schule und in Alltagssituation von der Schulbegleiterin oder Schulbegleiter in allen organisatorischen Bereichen aktiv begleitet. Damit Gefahrensituationen minimiert oder vorgebeugt werden, hat sich die Schulbegleitung an den Schulen bewährt.

In allen Städten über das Land verteilt werden die Inklusionshelferin und der Inklusionshelfer eingesetzt. Die bayrische Landeshauptstadt sucht Schulbegleiter in München, Hannover , Oldenburg, Bremen, alle Großstädte haben aktuell einen hohen Bedarf. Die Kinder bzw. Jugendliche werden in ihrem Schulalltag begleitet und helfen dabei, dass ein möglichst reibungsloser Austausch zwischen Schüler:in und den Lehrkräften stattfindet.

Die Integrationshelfer:in sorgt für Ruhe

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind sehr facettenreich. In der Schulbegleitung werden Schüler:innen begleitet, damit es zu keinen Konflikten kommt. Die Integrationshelferin bzw. der Inklusionshelfer unterstützt sein Schüler:in in Situationen auf dem Schulweg, in den Pausen, innerhalb des Schulgebäudes sowie auf Klassenfahren und Ausflügen sowie schulinternen Veranstaltungen.

Wie intensiv die Betreuung als Schulbegleiterin oder Schulbegleiter stattfindet, hängt von der individuell beantragen, Unterstützung ab. Bei körperlich eingeschränkten Kindern wird im Sportunterricht genauso geholfen wie beim Toilettengang. Teils schaffen die zu betreuenden Schüler:innen eine vollständige Unterrichtsstunde nicht, sodass das betreute verlassen während dem Unterricht notwendig wird. Die Regeln während des Unterrichts einzuhalten, ist oftmals schwierig. Die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter greifen in diesen Situationen ein und helfen dabei, dass der Schüler:in mit den Regelverletzungen besser klarkommt.

Ist Schulbegleiter ein eigenständiger Beruf?

Es handelt sich bei der Schulbegleiterin um einen eigenständigen Beruf. Für diesen Beruf ist kein bestimmter Schulabschluss notwendig. Gerne arbeiten Erzieher:innen bzw. Heilpädagog:innen oder Sozialarbeiter:innen als Schulbegleiter bzw. als Schulbegleiterin. Genauso ist es möglich, im freiwilligen sozialen Jahr oder alternativ im Bundesfreiwilligendienst die Arbeiter als Schulbegleiterin oder Schulbegleiter aufzunehmen. Als Quereinsteiger ist es somit möglich, diesen Beruf aufzugreifen. Die Voraussetzung um die Tätigkeit als Inklusionshelfer auszuführen ist Verantwortungsbewusstsein sowie Kinder gut zu fördern und gerne zu unterstützen. Für Quereinsteiger gibt es Programme, welche das Arbeitsamt fördert.

Was sollte ein Integrationshelfer nicht sein?

Kinder mit ASS, Autismus-Spektrum-Störungen, benötigen Hilfe in ihrem Alltag. Die Kinder sind in ihrer geistigen Entwicklung mitunter schwer beeinträchtigt. Eine Inklusionshelferin bzw. ein Inklusionshelfer beinhaltet jedoch keinerlei ärztlich Betreuung. Ziel ist es, Konflikte im Vorfeld im schulischen Bereich auszuräumen, sodass es der Lehrkraft möglich ist, den Unterricht störungsfrei zu gestalten. Mit der Schulbegleiterin bzw. dem Schulbegleiter ist es möglich, dass diese Kinder am schulischen Unterricht teilnehmen können.

Wer stellt die Inklusionshelfer an?

Die Integrationshelferin oder der Integrationshelfer werden als persönliche Assistenz für die Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung verstanden. Sie werden als Eingliederungshilfe verstanden und aus staatlichen Mitteln wie dem Jugendamt oder den Trägern der Sozialhilfe unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern bezahlt. Die Schulbegleiter werden somit von diesen Einrichtungen angestellt. Die Finanzierung unterliegt somit auf der kommunalen Ebene bzw. beim Bund.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden um Integrationshelfer zu werden?

Um als Schulbegleiter (m/w/d) arbeiten zu können gibt es in Deutschland keine Grundvoraussetzungen, wie bei einem klassischen Ausbildungsberuf. Mit entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen von ca. 160 Stunden kann die Qualifizierung zum Schulbegleiter oder zur Schulbegleiterin erworben werden. Neben Kindern mit körperlichen und geistigen Einschränkungen, können zudem Kinder mit Migrationshintergrund begleitet werden. Sprachliche Kenntnisse wären in diesem Falle von Vorteil.

Welche Bezahlung erwartet einen Schulbegleiter?

Die Bezahlung variiert zwischen 25.000 bis 40.000 Euro im Jahr. Der jährlich durchschnittliche Verdienst liegt bei einem Monatsgehalt von 2.633 Euro brutto. Der Quereinstieg als Integrationshelfer bzw. Integrationshelfer bietet neue berufliche Chancen. Das Arbeitsamt hilft dabei, entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen durchführen zu können. Eine direkte und langfristige Umschulungsmaßnahme ist nicht notwendig. In der Regel finden Kurse innerhalb eines Monats statt.

Fazit: Ein Beruf, welcher neue Chancen bietet und besonders gut für Menschen geeignet ist, welche gerne in sozialen Berufen arbeitet. Der Fokus geht dabei stets nur auf ein Kind. Die Lehrkraft ist selbstverständlich dankbar, wenn die Schulbegleiter explizit in Situationen hilfreich zur Seite stehen kann. Die originäre Aufgabe besteht jedoch darin, das zu betreuende Kind konstant im Auge zu behalten.