Lohnsteuerabrechnung – Was gibt es zu beachten?

Lohnsteuerabrechnung - Was gibt es zu beachten?

Lohnsteuerabrechnung – Was gibt es zu beachten? 

Kirchensteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag – auf den ersten Blick handelt es sich bei der Entgeltabrechnung um eine komplexe Angelegenheit. Bei näherer Betrachtung lassen sich die Grundlagen der Gehaltsabrechnung zur raschen Bearbeitung schnell erlernen. Lesen Sie daher hier alles Wissenswerte zur Gehaltsabrechung.

Was ist eine Lohnabrechnung einfach erklärt?

Eine Lohnabrechnung, unter anderem auch als Entgeltabrechnung bezeichnet, dient dem Arbeitnehmer als Nachweis für einen Erwerb. Er enthält zahlreiche Informationen über das Gehalt sowie Details bezüglich der Sozialabgaben und Lohnsteuer. Die Erstellung einer solchen Auflistung fällt unter die Pflichten des Arbeitgebers, der ebenfalls sämtliche Berechnung vorzunehmen hat und diese oft mit Hilfe eines Lohnbüro durchführen lässt. Die Ermittlung der Beträge erfolgt periodisch und in der Regel auf monatlicher Ebene. Technisch gesehen unterscheidet man zwischen einer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Während erstere die rein erbrachten Arbeitsstunden auf Basis eines fixen Stundenlohns errechnet, erfolgt die Auszahlung eines Gehalts in Form eines feststehenden Betrags.

Was muss alles auf dem Lohnzettel stehen?

Die Zusammensetzung der enthaltenen Informationen auf der Gehaltsabrechung unterliegt der Gewerbeverordnung. Zwingend notwendig sind in der Entgeltabrechnung beispielsweise Angaben bezüglich der Zusammensetzung des Entgelts über einen festgelegten Zeitraum. Relevant sind somit Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Abzüge, Zulagen sowie Zuschläge. Während der Aufbau prinzipiell egal ist, hat sich ein fester Aufbau etabliert. Der Kopfteil der Abrechnung enthält in der Regel den Namen sowie die Adresse beider Arbeitsparteien, die Personalnummer sowie Geburtsdaten, Freibeträge jeglicher Art, Versicherungsnummern, die Steuerklasse und den Abrechnungszeitraum. Den Hauptteil der Entgeltabrechnung schmücken der Bruttolohn, Steuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerfreibeträge, Sachbezüge, Aufwandsentschädigungen sowie letztlich der Auszahlungsbetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung?

Der Aufbau sowie die inhaltliche Zusammensetzung der Abrechnungen ist in der Regel vollkommen identisch. Lohn- und Gehaltsabrechnungen unterscheiden sich im Grunde lediglich durch die Ermittlung des Bruttomonatsentgelt. Während bei der Gehaltsabrechung ein mit dem Arbeitgeber festgesetztes Gehalt als Entgelt in der Abrechnung steht und die geleisteten Arbeitsstunden zur korrekten Abrechnung nicht relevant sind, richtet sich das Entgelt beim Lohnzettel letztlich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Was bedeuten Abkürzungen auf Lohnzettel?

Im Folgenden die wichtigsten Abkürzungen und deren Bedeutungen:

-A (Abfindung): Eine geldliche Entlohnung im Zuge einer Kündigung.

-AV (Arbeitslosenversicherung): Jeder Arbeitnehmer hat Beiträge mit einem Satz von drei Prozent in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.

-E (Einmalbezug): Hierbei handelt es sich um einmalige Sonderbezüge wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsbezüge.

-F (Frei): In Gehaltsabrechnungen steht das F für Unterschiede zwischen dem Steuer- und Gesamtbrutto.

-KiSt (Kirchensteuer): Mitglieder von Religionsgemeinschaften zahlen Kirchensteuer mit einem Satz von acht Prozent.

-KK (Krankenkasse): Name der Krankenkasse des Arbeitnehmers.

-KV (Krankenversicherung): Beiträge zur Krankenkasse mit einem Satz von knapp 15 Prozent.

-LSt (Lohnsteuer): In einem abhängigen Arbeitsverhältnis ist eine vom Lohnsteuersatz abhängige Lohnsteuer zu entrichten.

-MFB (Mehrfachbeschäftigung): Sie gibt weitere Arbeitsverhältnisse des Arbeitnehmers an.

-PV (Pflegeversicherung): Der gesetzliche Steuersatz liegt bei 2,55 Prozent.

-RV (Rentenversicherung): Der gesetzliche Steuersatz liegt bei 18,6 Prozent.

-Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer): Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben und beinhaltet elf Ziffern.

-StKl (Steuerklasse): Sie gibt die Steuerklasse an.

-SV (Sozialversicherung): Zu diesen gehören etwa die Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- sowie Rentenversicherung.

-Um (Umlageverfahren): In der Lohnabrechnung steht das Kürzel für das Umlageverfahren. Es dient der Finanzierung von Sozialversicherungen.

-VKZ (Verarbeitungskennzeichen): Die Vergabe erfolgt stets dreistellig und alphanumerisch. Auf dem Lohnzettel dient das Kennzeichen der Zuordnung in der Buchhaltung.

-W (Wertguthaben): Es dient der Vorsorge in Zeiten der Freistellung, etwa während der Elternzeit. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Welche Beträge werden vom Bruttolohn abgezogen?

Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn. Grund ist die hohe Steuerlast in Deutschland. Die Abzüge vom Bruttolohn ergeben sich aus den Sozialleistungen sowie der Einkommenssteuer. Nahezu 20 Prozent des Bruttogehalts fließen in Sozialleistungen. Ein weiterer wichtiger Steuersatz ist die Einkommenssteuer, die abhängig vom Bruttogehalt zwischen 14 und 45 Prozent schwankt. Noch vor einem Jahr gab es den Solidaritätszuschlag. Weiterhin anrechnen lassen sich Freibeträge, Altersentlastungen, geldwerte Vorteile sowie vermögenswirksame Leistungen.

Wo finde ich mein Jahresbruttoeinkommen?

Im Falle einer Gehaltsabrechnung lässt sich das Jahresbruttoeinkommen durch einfache Multiplikation errechnen. Allerdings zählen auch weitere Einkommen zum Jahresbruttoeinkommen, etwa Einkommen aus Verpachtung oder Vermietung eigener Objekte.