In einem Jobcenter, welches auch als Arbeitsamt bezeichnet wird, müssen sie alle arbeitslosen Personen melden, welche eine finanzielle Unterstützung möchten. Werktätige, welche ihren Job verloren haben, bekommen zuerst ALG I und später wird nur noch das ALG II gezahlt. Umgangssprachlich wird das ALG II auch als Hartz IV bezeichnet. Peter Hartz war 2005 in einem Skandal verwickelt, wo es um die Veruntreuung von Firmengeldern ging. Am 8. Juli 2005 bot er seinen Rücktritt an, welcher später vom VW-Aufsichtsrat bestätigt wurde. Aufgrund dieser Sache wurde der Begriff Hartz IV nicht mehr offiziell in den Jobcentern verwendet. Schon seit mehreren Jahren wird nur noch vom ALG II gesprochen.
Das ALG II ist dafür vorgesehen, dass die Arbeitslosen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung haben, um die minimalsten persönlichen Bedürfnisse bestreiten zu können. Die Regelsätze richten sich danach, ob es sich um eine einzelne Person oder einem Ehepaar handelt. Lebensgemeinschaften werden wie ein Ehepaar behandelt. Zusätzliche Zahlungen erfolgen, wenn Kinder im Haushalt leben.
Personen, welche ALG II erhalten, müssen gegenüber ihrer früheren Vollbeschäftigung erhebliche Einbußen hinnehmen. Außerdem kann das Jobcenter Auflagen erteilen. So kann festgelegt werden, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen zu schreiben oder sich in bestimmten Intervallen auf dem Arbeitsamt zu melden. Bei Verstößen kann das ALG II gekürzt und im Wiederholungsfall komplett eingestellt werden. Das Center ist in der Zeit der Arbeitslosigkeit wie ein Arbeitgeber zu betrachten, denn die Arbeitssuchenden bekommen von dieser Institution ihr Geld für den Lebensunterhalt gezahlt.
Aufgaben eines Jobcenters?
Jobcenter stehen als Hauptanlaufstelle für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Jobcenter sind somit für Personengruppen zuständig, welche bis 2004 noch als Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe galten.
Die Zuständigkeit lag zuvor beim Arbeitsamt, falls Arbeitslosenhilfe bezogen wurde und beim Sozialamt für den Fall das Sozialhilfe empfangen wurde. Eine einheitliche Anlaufstelle stellt nun das Jobcenter mit der Reformierung des Leistungsrechts dar.
Grundlegend werden zwei Aufgabenfelder unterschieden: das passive und das aktive Leistungsrecht. Das passive Leistungsrecht bezieht sich auf die Leistungsgewährung, während das aktive Leistungsrecht die Vermittlung von Arbeit meint.
Zum passiven Leistungsrecht gehört jegliche Sicherung des Lebensunterhalts. Dazu gehören können die Regelleistung oder auch Leistungen bezüglich der Unterkunft. Sämtliche sogenannte Eingliederungsleistungen, wie Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen Zuschüsse zur Eingliederung, zählen zum aktiven Leistungsrecht. Hingegen diverser Meinungen beinhaltet das aktive Leistungsrecht auch Schuldner- und Suchtberatungen.
Alles in allem soll bei der Unterstützung der Empfänger von Arbeitslosengeld II das Ziel verfolgt werden, das diese wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen. Die Betreuung erfolgt hierbei mittels Mitarbeitern, welche als Arbeitsvermittler und Fallmanager fungieren können. Arbeitsvermittler und Fallmanager unterscheidet im Grunde genommen lediglich die Kundengruppe. Fallmanager übernehmen Kunden, welche teils schwere Vermittlungshemmnisse im Bezug auf die Arbeitsfindung haben.
Was Hartz 4 überhaupt ist, erklären wir hier.