Hartz 4 Begriffslexikon: Vermögen

Was sind Verwertbare Vermögen?

Wer in Deutschland seine Arbeit verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I (kurz ALG). Die Dauer und Höhe ergibt sich aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis. Endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld I, erfolgt der Übergang ins Arbeitslosengeld II auch als Hartz4 bekannt. Mit dem Übergang ins Arbeitslosengeld II gibt es grundlegende Änderungen, sei es hinsichtlich den Leistungen, aber auch den Pflichten. Eine solche Pflicht ist zum Beispiel die Offenlegung von Verwertbare Vermögen. Hierunter fällt zum Beispiel ein Sparbuch, Bargeld, Wertpapiere, spezielle Versicherungen wie eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag, aber auch die eigene Immobilie oder sonstige Wertgegenstände wie ein wertvolles KFZ.

Wie die Bezeichnung Verwertbare Vermögen schon vermuten lässt, soll dieses Vermögen vor Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II zum Lebensunterhalt verwendet werden. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, werden Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeld II gezahlt.

Freigrenzen beim Verwertbare Vermögen

Damit aber Betroffene nicht ihr komplettes Vermögen zum eigenen Lebensunterhalt einsetzen oder veräußern müssen, hat der Gesetzgeber Freibeträge und Verwertungsverbote geschaffen. So darf man zum Beispiel bestehende Riester-Versicherungen oder sonstige Anlagen zur Altersvorsorge behalten. Auch vorhandenes Sparguthaben wurde mit einem Freibetrag von 9.750 Euro versehen. Wenn es um die eigne Immobilie geht, da zählt als Freibetrag nicht der Wert der Immobilie, sondern die Größe. Eine Eigentumswohnung bis 120m² oder ein Haus bis maximal 130m² darf man behalten und muss es nicht veräußern. Bezüglich einem Auto gilt der aktuelle Wert, liegt dieser unter 7.500 Euro darf man sein Auto behalten.

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Was passiert wenn die Freigrenzen überschritten werden?

Werden die Freigrenzen überschritten muss eine Einsetzung oder Veräußerung erfolgen. Hat man zum Beispiel mehr Geld auf dem Sparbuch als der erlaubte Freibetrag, muss zuerst die Differenz zwischen dem Guthaben und dem Freibetrag zum Lebensunterhalt eingesetzt werden. Macht man dies nicht oder weigert man sich, erhält man keine Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II.

Was bedeutet Nicht verwertbare Vermögen?

Bei Hartz 4 ist es so, dass alles was der Antragssteller an Vermögen besitzt dem Jobcenter offengelegt werden muss. Als Vermögen wird hierbei ein Haus, oder Spareinlagen bezeichnet. Aber auch ein Fahrzeug oder Schmuck und Bargeld werden als Vermögen bezeichnet. In das Vermögen reihen sich noch viele weitere Anlagen und Gegenstände ein, die höherwertig sind. Dabei spielt es eine große Rolle, ob dieses Vermögen genutzt wird. Ist dies nicht der Fall wie beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die nicht vom Antragssteller bewohnt werden, dann handelt es sich hierbei um verwertbares Vermögen. Ebenso verhält es sich mit einem Kraftfahrzeug. Werden diese Dinge nicht selbst genutzt, muss der Wert bestimmt werden. Dies geschieht meistens in Form eines Gutachtens. Das Auto muss also geschätzt werden, ebenso wie das Haus oder die Eigentumswohnung. Die Schätzung wird durch einen Gutachter vorgenommen und dient als Wertberechnung. Wenn dann ein Betrag berechnet wird, der den Hartz 4 Grundlagen nicht gerecht wird, so kann es sein, dass der Antragssteller die Leistungen versagt bekommt. Anders verhält es sich bei nicht verwertbare Vermögen. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug das genutzt wird oder auch ein Haus, das vom Antragssteller selbst bewohnt wird. Dieses Vermögen darf vom Jobcenter nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden. Dann darf auch ein Verkauf nicht in Betracht gezogen werden. Ist das nicht verwertbare Vermögen allerdings zu groß, wie beispielsweise bei einem Haus, dann kann es passieren, dass das Jobcenter auferlegt, dass es verkauft werden muss. Anschließend muss von diesem Geld gelebt werden, bevor die Leistungen von der Arge übernommen werden. Dieser Fall ist aber recht selten. Auch bei einem Auto verhält es sich so. Der Antragssteller muss also beweisen, dass er das Auto benötigt oder in dem Haus wohnt. Auch ein Grundbuchauszug muss dem Jobcenter vorgelegt werden. Darin muss eindeutig die Eigenschaft als Eigentümer belegt sein.

Was bedeutet Schonvermögen?

Gemäß dem Gebot der Menschenwürde müssen bedürftige Menschen Sozialhilfe vom Staat beziehen. Dieser Grundsatz bestimmt auch die Höhe der Sozialleistungen. Für die Bestimmung der Höhe ist weiterhin das eigene Einkommen und ggf. das eigene Vermögen ausschlaggebend.
Natürlich wird beispielsweise nicht das gesamte Vermögen auf die Höhe angerechnet. Es gibt das so genannte Schonvermögen. Als dieses Vermögen gelten so genannte Freibeträge die auf Bargeld festgesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass für den Lebensunterhalt nicht das gesamte Vermögen aufgegeben werden muss. Diese Freibeträge werden jährlich neu bestimmt. Auch gilt die selbst genutzte und angemessene Immobile zum geschonten Vermögen. Denn nicht jeder Sozialhilfeempfänger muss gleich seine Immobilie verkaufen. Das wichtige ist allerdings, dass die Immobilie angemessen ist. Angemessen wird ausgelegt und bezieht sich auf die Größe der Immobilie. Auch ein angemessenes Fahrzeug darf nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden.

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Gesetzlich ist das Schonvermögen in Paragraph 90 SGB XII verankert. Allerdings dient die Höhe der Freibeträge für Sozialhilfeempfänger nach SGB XII niedriger als die für Sozialhilfeempfänger nach SGB II. Dies stellt einen deutlichen Vorteil für Sozialhilfeempfänger nach SGB II dar.

Auch werden Beträge für die Altersvorsorge, beispielsweise die Rentenversicherungen, nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Allerdings ist es streitig, ob auch Lebensversicherungen im gestützten und somit nicht anrechenbaren Bereich befindet. Dies bestimmt sich auch je nach Länge der Versicherungsdauer und je nach der Höhe des Sparbetrags.

Alles in einem ist das Schonvermögen, das Vermögen was auf Sozialleistungen nicht angerechnet werden können und dürfen. Als Sozialhilfeempfänger oder jemand der dies beantragen will, ist es besonders wichtig zu wissen, dass nicht das gesamte Vermögen aufgewendet werden muss, um Leistungen für den Lebensunterhalt zu bekommen. In dieser Hinsicht gibt es leider zu wenig Aufklärungen. Sie müssen nicht vermögenslos werden, um Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen zu können. Nutzen Sie die Vorteile des Gesetzes und Ihres eigenen Rechts.

Diese Unterlagen benötigen Sie um Hartz 4 zu beantragen.