Wer hat Anspruch auf Hartz 4?

Wer bekommt Arbeitslosengeld 2?

Sie haben einen Anspruch auf Hartz4, wenn Sie zu den erwerbslosen, hilfebedürftigen Personen gehören, die zwischen dem 15. bis 66. Lebensjahr sind und wenn Sie Ihren Wohnaufenthalt in Deutschland nachweisen können. Wenn Sie Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts inklusiv der Kosten für Heizung und Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten möchten, müssen Sie zu Ihrem ortsansässigen Jobcenter gehen, sich vorstellen und einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen. Darüber hinaus haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Hartz4, wenn Sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Grundvoraussetzung: Sie sind hilfebedürftig

Nach § 9 SGB II haben Sie nur einen Anspruch auf Hartz4, wenn Sie Hilfsbedürftigkeit voraussetzen können, mit dem Antragsteller in eine Bedarfsgemeinschaft leben und zusammen es nicht ausreichend Geld zur Abdeckung des alltäglichen Bedarfs gibt. Hilfebedürftig sind Sie dann, wenn Sie unterdurchschnittliches Nettoeinkommen durch zumutbare Arbeit monatlich erhalten und Sie deshalb Unterstützung von Dritten, wie: Sozialleistungsträger (beispielsweise Wohngeld) brauchen, um Ihren Lebensstandard zu sichern.

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Grundsätzlich werden alle monatlichen Einkünfte plus vorhandenes Vermögen, die oberhalb der gesetzmäßig geregelten Grenze liegen, auf Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet. Wenn Ihr Einkommen und die Haushaltsmitglieder unterhalb der Hartz4-Grenze liegen, bezahlt das Jobcenter die Differenzierungssumme, stockt sozusagen Ihr monatliches Geld auf. Das kann auch der Regelfall sein, wenn Sie als hilfsbedürftig Arbeitslosengeld I beziehen möchten und der Gesamtbetrag unterhalb der Grundsicherung liegt.

Alles Wissenswerte rund um das neue Bürgergeld

Wenn Sie eine Familie haben und durch die Arbeit nicht genug Geld mit nach Hause bringen, haben Sie die Möglichkeit keinen Hartz4-Antrag, sondern einen Antrag auf Kinderzuschlag und / oder Wohngeld zu stellen. Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei Ihrer ortsansässigen Familienkasse, das Wohngeld bei Ihrer Wohngeldstelle in Ihrer Stadt.

Hier erklären wir, was der Unterschied zwischen Hartz 4 und Arbeitslosengeld ist.