Regelbedarf
Der Ausdruck „Regelbedarf“ kommt aus dem deutschen Fürsorgerecht und bezieht sich auf das Minimum an finanziellen Mitteln, die für die Bestreitung des Lebensunterhalts einer Person notwendig sind. Der Regelbedarf oder auch Regelsatz ist im Sozialgesetzbuch festgelegt und wurde zuletzt 2014, wie dies jedes Jahr zum 1. Januar der Fall ist, angepasst. Der neue Satz wird nach Gesichtspunkten wie Nettolohn- und Preisentwicklung berechnet. Aktuell liegt der Maximalbetrag bei 391 Euro, was dem Regelsatz einer alleinstehenden, erwachsenen Person entspricht.
Einige Aspekte, die bei der Festlegung des Regelsatzes für einen Hartz4 Empfänger berücksichtigt werden, sind Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgeräte und Strom. Auch für die Freizeitgestaltung und Bildung sind Beträge vorgesehen. Die umstrittene Unterstützung für Alkohol und Tabak wurde zum Januar 2011 abgeschafft. Eine genaue Aufteilung kann im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) nachgeschlagen werden. Posten wie Miete, Warmwasser und Heizung (im Allgemeinen Nebenkosten) fallen nicht unter den Regelbedarf, da diese gesondert abgerechnet werden.
Auch Kinder von Hartz4 Empfängern haben einen Anspruch auf den Regelsatz, wenngleich dieser etwas niedriger als der für Erwachsene ist. Ebenso ist der Satz für Ehepartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ganz so hoch der für Alleinstehende.
Mehrbedarf
Hartz 4 ist mittlerweile nicht mehr unbekannt. Es gibt unter Hartz 4 Geld für Menschen, die nicht selbst für den Lebensunterhalt sorgen können. Viele unterschiedliche Menschen sind auf diese Leistungen angewiesen. Nicht nur die erste Gruppe Menschen können einen Antrag auf diese Leistung stellen sondern auch noch andere. Beispielsweise sind das Selbstständige oder Arbeitnehmer, deren Gehalt an der Minimalgrenze liegt. Auch diese Menschen können die Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen. Dann gibt es noch die Möglichkeit Mehrbedarfe zu beantragen. Diese können für Schwangere gewährt werden. Bei einer Schwangerschaft erhöhen sich die Ausgaben.
In diesem Fall sind diese Mehrbedarfe sozusagen wie ein Übergangsgeld zu behandeln. Dieser fällt allerdings weg, sobald das Kind geboren ist. Auch andere Menschen haben die Möglichkeit einen solchen Antrag zu stellen. Diese Menschen haben nachgewiesen eine chronische Krankheit. Durch die ständige Einnahme von bestimmen Medikamenten ist es schwierig für diese Menschen allein von Hartz4 zu leben. Dann ist es notwendig den höheren Satz zu beantragen. Aber für diese Leistungen, die zusätzlich sind, werden Nachweise angefordert. So muss die Schwangere den Mutterpass vorlegen. Die Mehrbedarfe werden auch erst ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche gewährt.
Nicht sofort kann mit diesem Geld gerechnet werden. In der Regel muss die Schwangerschaft sicher sein und seit mindestens 3 Monaten bestehen, bevor die erhöhten Bedarfe genehmigt werden. Bei chronisch Kranken ist ein Attest vom Arzt nötig. Denn bei Hartz4 muss alles belegt werden. Es ist nicht so einfach diese zusätzlichen Leistungen zu bekommen. Besonders dann nicht wenn die geforderten Nachweise fehlen. Bei dieser Leistung kann mit einem bestimmten Prozentsatz mehr gerechnet werden. Wird der erhöhte Bedarf anerkannt wird der Hartz4 Regelsatz dementsprechend angepasst. Weiterhin wird der erhöhte Bedarf bei einer gewissen vorgeschriebenen Ernährung gewährt. Auch eine schwere Krankheit ist ein Grund für die Zahlung des angepassten Betrages. Dieser ist prozentual festgelegt und richtet sich jeweils nach dem Grund.
Hier erklären wir alles über das eigene Vermögen, wenn Sie Hartz 4 beziehen möchten.