Minijob vs. Midijob: Was ist der Unterschied?
Je nach Verdienstgrenze gibt es in Deutschland unterschiedliche Bezeichnungen für bestimmte Arbeitsverhältnisse. Nicht immer ist dabei allen klar, was genau als Minijob und was hingegen als Midijob gilt, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und ob sich eventuell ein Umstieg lohnt. Die entsprechenden Informationen dazu gibt es in diesem Beitrag.
Der Minijob bis maximal 520 Euro pro Monat
Als Minijob werden hierzulande jene Tätigkeiten bezeichnet, bei denen Arbeitnehmer monatlich im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro verdienen.
Minijobber müssen grundsätzlich keine Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen. Der Arbeitgeber bezahlt für sie 13 Prozent Krankenversicherung und 15 Prozent Rentenversicherung. Sie selbst übernehmen einen Anteil von 3,6 Prozent an der Rentenversicherung, können sich allerdings auf Wunsch davon befreien lassen.
Diese Entscheidung ist dann jedoch bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bindend und sollte gut überlegt werden. Denn für bestimmte Zielgruppen wie beispielsweise Eltern mit Kindern zwischen drei und zehn Jahren oder Rentnern lohnt sich die Rentenzahlung.
Für die Lohnsteuer wird bei den Minijobbern ein Pauschalsteuersatz von zwei Prozent eingehoben. Darin sind auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten. Auch dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber übernommen und von ihm an die Minijobzentrale abgeführt.
Der Midijob mit neuer Verdienstobergrenze ab dem Jahr 2023
Genauso wie der Minijob definiert sich auch der Midijob durch den Verdienst. Die Untergrenze beginnt in diesem Fall genau über der Obergrenze des Minijobs, also bei 520,01 Euro. Im Zuge der Entlastungspakete hat die Bundesregierung die Obergrenze für Midijobs auf 2.000 Euro angehoben.
Die Beiträge für die Sozialversicherung liegen hier zwischen 11 und 21 Prozent des monatlichen Verdienstes und setzen sich aus der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zusammen.
Im Gegensatz zum Minijob wird die Lohnsteuer nicht pauschal berechnet. Sie ist bei Midijobbern von der jeweiligen Steuerklasse abhängig.
Die Vor- und Nachteile für Minijobber: keine Abgaben, aber auch wenig Absicherung
Der größte Vorteil für Minijobber ist, dass sie keine Sozialabgaben oder Steuern bezahlen müssen. Wenn sie sich von der Rentenversicherung befreien lassen, ist das Bruttogehalt also auch gleichzeitig das Nettogehalt.
Zudem haben Sie ähnliche Rechte wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen mit Vollzeitjobs. Ihnen wird im Falle einer Krankheit der Lohn weiterhin bezahlt, sie haben einen Urlaubsanspruch und genießen auch den gleichen Kündigungsschutz.
Doch wo Licht ist, da befindet sich in der Regel auch Schatten. Das gilt auch für die Minijobs. Ein großer Nachteil ist beispielsweise, dass Minijobber nicht krankenversichert sind, wenn sie keine Pflichtversicherung abschließen oder sich freiwillig versichern.
Bei einem Minijob besteht zudem kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet: Wenn der Job beendet wird, gibt es keinerlei soziale Absicherung. Ähnliches gilt auch für die Absicherung im Alter: Der Rentenanspruch beim Minijob ist äußerst gering, bei einer Befreiung von der Rentenversicherung entfällt er sogar zur Gänze. Wer immer nur in Minijobs beschäftigt ist, hat dadurch eine höhere Gefahr, in Altersarmut zu geraten.
Midijobber: umfassender Schutz trotz geringer Beiträge, allerdings mit ein paar Stolpersteinen
Die Vor- und Nachteile von Midijobs fallen etwas anders aus als bei den Minijobs. Gleich ist dabei aber das Arbeitsrecht: Midijobber haben genauso wie Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bekommen genauso viel Urlaub und genießen auch Kündigungsschutz. Im Gegensatz zu den Minijobbern haben sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Zu den größten Vorteilen für Midijobber gehört jedenfalls, dass sie trotz reduzierter Beiträge einen umfassenden Schutz in der Sozialversicherung genießen. Die Abgaben zur Sozialversicherung sind gestaffelt und von der Höhe des jeweiligen Gehalts abhängig. Zudem wird der volle Verdienst für die spätere Rente berücksichtigt, was das Risiko für Altersarmut deutlich reduziert.
In den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 muss keine Lohnsteuer bezahlt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Midijob als Hauptjob ausgeübt wird.
Hier zeigen sich aber auch schon die Nachteile des Midijobs. Denn bei Steuerklasse 5 fließt das Gehalt mit jenem des Partners zusammen und wird dadurch auch entsprechend besteuert. Wird der Midijob nur als Nebenjob ausgeübt, fallen die meisten steuerlichen Vergünstigen weg.
Darüber hinaus muss penibel genau auf die Gehaltsobergrenze von 2.000 Euro geachtet werden. Denn wird diese überschritten, kommen die steuerlichen Regelungen eines Vollzeitjobs zur Anwendung. Das ist besonders kritisch bei Arbeitnehmern, deren monatliches Entgelt nicht immer gleich ist, sondern variabel. Denn in diesem Fall müssen in allen Monaten, in denen das Entgelt die Obergrenze von 2.000 Euro überschreitet, sowohl die Arbeitnehmerbeiträge als auch die Arbeitgeberbeiträge nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet werden.
Lohnt sich der Schritt vom Minijob zum Midijob?
Ob sich ein Umstieg lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist immer von der individuellen Situation abhängig.
Gerade für Minijobber, die knapp unter der Verdienstgrenze von 520 Euro liegen, kann sich unter Umständen ein Wechsel zum Midijob lohnen. Denn im Gegensatz zum Minijob sind sie dann voll versichert und profitieren von den Sonderregelungen für Midijobs.
Als Minijobber zahlen Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 520 Euro 18,72 Euro zur Rentenversicherung. Als Midijobber mit einem Verdienst von 521 Euro bezahlen sie hingegen nur 28 Cent an Sozialabgaben, sind aber voll versichert. Für den Arbeitgeber erhöhen sich die Beiträge in diesem Fall auch nur im Cent-Bereich. Statt 145,60 Euro für den Minijob bezahlt er anschließend 145,78 Euro an Gehaltsnebenkosten.