Minijob Krankenversicherung – Infos und Tipps 

Minijob Krankenversicherung – Infos, Tipps und Wissenswertes
Minijob Krankenversicherung – Infos, Tipps und Wissenswertes

Minijob Krankenversicherung – Infos und Tipps

Unter einem Minijob versteht sich umgangssprachlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Für einen geringfügig Beschäftigten besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der Pflege- und Krankenversicherung. Ein Mini-Jobber muss sich daher freiwillig auf eigene Kosten versichern und dabei sind mehrere geringfügige Beschäftigungen bzw. Minijobs zusammenzurechnen.

 

Wann sind Minijobber sozialversicherungspflichtig?

Bei den € 450 Jobs ist die wöchentliche Arbeitszeit nicht entscheidend, und in diesem Verdienstbereich fallen keine Sozialabgaben oder Steuern für die Arbeitnehmer an. Arbeitgeber zahlen dagegen eine Pauschale von insgesamt 30 % und zwar mit folgender Aufteilung: 2 % entfallen für die Steuern, 13 % für die Krankenversicherung und 15 % für die Rentenversicherung. Wird die Grenze von 450 Euro überschritten, dann erfolgt eine Zusammenrechnung und in solchen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung bzw. der Minijob sozialversicherungspflichtig.

Eine Minijob Krankenversicherung ist nicht notwendig, sobald der Hauptberuf sozialversicherungsfrei ist (zum Beispiel als Selbstständiger oder als Beamter) und dann erfolgt auch keine Zusammenrechnung der Einnahmen von den einzelnen Minijobs und Tätigkeiten. Doch nicht unbedingt für Jeden ist ein € 450 Job auch günstig – gerade aus dem Grund, dass sich Minijobber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen, solange sie nicht anderweitig krankenversichert sind. Dann kann eine 450 Euro Job Krankenversicherung auch relativ hoch auskommen.

 

Wann gelten reduzierte Beiträge für die Sozialversicherung?

Obwohl der Arbeitgeber eine Pauschale zahlt, bringt der Minijob selbst keinen Krankenversicherungsschutz mit sich. Ist der Jobber über den Ehepartner oder durch die Eltern familienversichert oder betreibt der noch eine Beschäftigung, welche sozialversicherungspflichtig ist, dann umso besser.

Tipp für eine Minijob Krankenversicherung: Eine geringe Lohnerhöhung im Monat kann Ihnen helfen, die Abgaben deutlich zu senken, denn Sie als Arbeitnehmer zahlen für einen Verdienst von über € 450 und unter € 1300 im Monat nur reduzierte Beiträge für die Sozialversicherung. So ist das Einkommen über das Jahr gesehen noch niedrig, und somit ist auch der Verdienst steuerfrei möglich. Die Steuerkarte sollte aber allerdings vorgelegt werden.

Die 450 Euro Job Krankenversicherung ist also Pflicht, da in Deutschland für jeden Bürger eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht. Dementsprechend gilt dies auch für Minijobber. Doch der Minijobber ist nicht automatisch krankenversichert, auch wenn der Arbeitgeber für die Krankenkasse pauschal Beiträge abführt. Zu prüfen ist also zunächst der Status des geringfügig Beschäftigten. Bei einem Minijob kommen demnach folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung in Betracht:

  • Wird eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt, dann sollten Sie eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen.
  • Ist der Ehegatte Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, haben Sie das Recht auf eine beitragsfreie Familienversicherung.
  • Treffen die beiden anderen Voraussetzungen nicht zu, dann lassen sie sich freiwillig in der PKV oder GKV versichern.

Bedenken Sie bei einer Minijob Krankenversicherung, dass die sogenannte Gleitzonenregelung in Kraft tritt, wenn der monatliche Verdienst über die Grenze von € 450 steigt. In diesem Fall besteht automatisch eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.