Finanzierung des (Fern-) Studiums

Finanzierung des (Fern-) Studiums

Finanzierung des (Fern-) Studiums

Anders als beispielsweise in den USA, müssen wir in Deutschland relativ wenig Studiengebühren bezahlen. Dennoch gibt es genügend Menschen, für die die Finanzierung eines Studiums zu einer großen Herausforderung wird. Insbesondere für diejenigen, die von ihren Familien keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Trotzdem gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen man sich sein Studium anderweitig finanzieren kann. Ganz egal, ob es sich dabei um ein Präsenzstudium oder ein Fernstudium handelt. Mit welchen Möglichkeiten man sich sein Studium finanzieren kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

BAföG

Anspruch auf das sogenannte “Bundesausbildungsförderungsgesetz” (BAföG) haben Personen, deren Eltern nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihre Kinder während des Studiums zu unterstützen. Hierfür müssen Studierende einen entsprechenden Antrag stellen. Dies gilt sowohl für Präsenzstudiengänge als auch für Fernstudiengänge. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass es sich bei der Hälfte der geförderten Gesamtsumme um ein Darlehen handelt, welches fünf Jahre nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss.

Zudem gibt es das sogenannte “Aufstiegs-BAföG”, welches sich an Personen richtet, die sich “in einer förderfähigen Maßnahme auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen” vorbereiten (https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten.html).

Studienkredit

Eine weitere Möglichkeit, um sich ein Studium finanzieren zu können, ist die Aufnahme eines Studienkredits, den man später wieder zurückzahlen muss. Hierfür bieten eine Reihe von Banken Studienkredite an, die zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden können. Vor der Aufnahme solch eines Kredits sollte jedoch immer geprüft werden, ob andere, kostengünstigere Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise das BAföG, in Frage kommen. Sollte das nicht der Fall sein, dann kann man einen Studienkredit mit relativ wenig Aufwand beantragen. Hierfür müssen lediglich die Antragsunterlagen ausgefüllt und spezielle Unterlagen, wie zum Beispiel die Immatrikulationsbescheinigung, vorgelegt werden.

Stipendien

Eine weitere, gängige Möglichkeit, um sich ein Studium finanzieren zu können, ist die Bewerbung für ein Stipendium. Wer ein Stipendium erhalten möchte, muss nicht automatisch sehr gute Noten vorweisen können. Gefördert werden beispielsweise auch bestimmte Personen, die soziales Engagement zeigen oder die einer bestimmten Personengruppe, wie beispielsweise Studierende aus einem bestimmten Land, angehören. Zudem gibt es eine große Anzahl an unterschiedlichen Stipendien, wozu zum Beispiel Forschungsstipendien, Auslandsstipendien oder Bildungsstipendien zählen. Die Chance auf ein Stipendium ist also nicht so gering, wie man anfänglich vielleicht vermuten könnte. Die Summe der Finanzierung ist dabei abhängig von den jeweiligen Förderern, worunter Unternehmen sowie Stiftungen, aber auch Privatpersonen zählen. Im Rahmen des Deutschlandstipendiums werden beispielsweise monatlich 300 Euro an Stipendiaten und Stipendiatinnen ausgezahlt.

Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Während für staatliche Hochschulen/ Universitäten alle sechs Monate Semestergebühren anfallen, muss man für eine private Fernhochschule/ Fernuniversität einen monatlichen Beitrag bezahlen. Bei einigen Anbietern gibt es jedoch die Möglichkeit, die Gebühren in kleineren Raten abzuzahlen. Die Raten verteilen sich dann beispielsweise auf einen Zeitraum von sechs anstatt drei Jahre, wodurch sich die monatlichen Studiengebühren deutlich reduzieren. Hinzu kommen Rabattaktionen, die von den Anbietern regelmäßig ins Leben gerufen werden. Doch auch bestimmte Personengruppen erhalten von einigen Fernhochschul-Anbietern/ Fernuniverstäts-Anbietern Rabatt. Dazu zählen unter anderem Menschen mit Behinderungen sowie Zeitsoldaten/ Zeitsoldatinnen. Doch auch beeinträchtigte Menschen, die an einer staatlichen Hochschule/ Universität studieren, können sich ganz oder zumindest teilweise von verschiedenen Gebühren befreien lassen.

Des Weiteren sollten Studenten und Studentinnen im Hinterkopf behalten, dass Studiengebühren steuerlich absetzbar sind. So können beispielsweise Aufwandskosten, wie Werbungskosten oder Kosten für Fachliteratur sowie Arbeitsmittel, von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für die entstehenden Kosten eines Präsenzstudiums als auch für die Kosten eines Fernstudiums.

Bei Fragen zur Studienfinanzierung an staatlichen Hochschulen/ Universitäten können die Beratungsstellen der Studierendenwerke weiterhelfen. Für Fernhochschulen/ Fernuniversitäten gibt es, je nach Anbieter, spezielle Servicestellen, die auf den jeweiligen Webseiten zu finden sind und an die sich Studieninteressierte wenden können.